Protokoll vom Stammtisch 08.11.2022

Protokoll Stammtisch Hegering Wahlscheid-Lohmar-Neunkirchen-Seelscheid vom 08.11.2022, Restaurant Meigermühle, Lohmar


Thema des Abends: Ein Vortrag zum Thema Nachtsichtgeräte: Herr Benny Siebrecht stellt in Vertretung von Herrn Gast dessen Präsentation vor.

 

Der Abend im Überblick:

  • Hegeringleiterin Elisabeth Trimborn begrüßt die zahlreich erschienenen Jägerinnen und Jäger, die lange Tafel ist bis zum letzten Platz besetzt.
  • Frau Trimborn bittet die Hegeringmitglieder, sich zu erheben und dem verstorbenen Hegeringmitglied Dr. Michael-Hermann Cieslik zu gedenken. Sie hebt seine Verdienste um die Jagd und seine Publikationen hervor. Es folgt eine Gedenkminute.
  • Terminankündigungen:
    • 23.11.2022 Schießkino Wachtberg. Es wird eine Liste zur verbindlichen Anmeldung rundgereicht.
    • 13.12.2022 Stammtisch mit Weihnachtsessen - Menüfolge:
      • Klare Suppe mit Einlage
      • Wildragout und Sauerbraten mit Klößen und Kartoffeln sowie Speckrosenkohl und Rotkraut
      • Bratapfel mit Marzipan-Rosinen-Füllung und Vanillesauce
      • Die Kosten für das Weihnachtsmenü belaufen sich auf 32,50€ pro Person. Das Geld wird am Abend des 13.12. fällig.
      • Es wird eine Liste zur verbindlichen Anmeldung rundgereicht.

Vortrag: „Die Verwendung von WBG und NSG auf der Jagd“ (Moderne Technik zur Prävention der ASP)

Die gezeigten Folien sowie weitere Dokumente werden allen Mitglieder auf einer internen Seite zur Verfügung gestellt.

Benny Siebrecht stellt einleitend die Inhalte der Präsentation vor:

  • Rechtliche Grundlagen für Jägerinnen und Jäger in NRW
  • Detaillierte Vorstellung von Nachtsichttechnik digital,  Nachtsichttechnik analog und Wärmebildtechnik sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Technologie
  • Jagd, Waidgerechtigkeit und Technologie

Herr Siebrecht hebt in seinem Vortrag insbesondere hervor:

  • Eine Wärmebildkamera ersetzt nicht die Nachsuche.
  • Gefahr bei Wärmebildtechnologie: kleine Äste, Blätter werden nicht erkannt und können bei Schussabgabe zu Geschossablenkungen führen.
  • Soll ein Nachtsichtgerät zum Einsatz kommen, so sollte dieses nicht erst in der Kanzel, auf dem Sitz montiert werden. Vielmehr sollte dies vor der Fahrt ins Revier passieren. Dabei sollte die Belastbarkeit der Adapter nicht überschätzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese oft zu grob behandelt und defekt würden.
  • In NRW ist allein das analoge Nachtsichtgerät erlaubt; und dies auch nur zur Jagd auf Schwarzwild, nicht auf Raubwild; die maximal zulässige Schussdistanz beträgt 100 m; Infrarot Unterstützung darf nicht am Gewehr angebracht sein.
  • Die Jagd sollte nicht zum Spiel mit Technologie verkommen, die Jagd ist Handwerk und sollte es auch bleiben.

Hegeringleiterin Frau Trimborn dankt nach dem Vortrag Herrn Siebrecht für die umfassende Darstellung aller relevanten Aspekte. Sie stellt heraus:

  • Unterschiedliche Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern, bspw. NRW und RLP, machen es den Jägerinnen und Jägern schwer machen, sich rechtlich zu orientieren
  • Pächter sollten die Jägerinnen und Jäger in den Revieren anhalten, ordentlich mit der Technologie umzugehen und die Waidgerechtigkeit zu beachten
  • Nachsuchen sollten nicht mit der Wärmebildkamera durchgeführt werden; vielmehr ist es die Pflicht der Jägerinnen und Jäger, die Nachsuche durch bewährte Hundeführer durchführen zu lassen
  • Es folgt der praktische Teil: Herr Siebrecht zeigt den Hegeringmitgliedern außerhalb des Restaurants verschiedene Geräte.